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Bundesregierung plant ökologische Reform des Jagd-Gesetzes
Nachschulungen für Jäger geplant


von Claudia Ehrenstein

Berlin - Das Bundesjagdgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode novelliert werden. So steht es im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung. Die zuständige Agrarministerin Renate Künast (Grüne) weiß, dass sie damit ein brisantes Thema anpackt. Die Jagdlobby ist stark, Widerstand programmiert. Noch bevor überhaupt ein Gesetzentwurf vorliegt, protestieren die Jäger bereits.

"Es gibt keinen Reformbedarf", erklärt der Präsident des Deutschen Jagdschutzverbands, Jochen Borchert (CDU), bis 1998 Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das jetzige Gesetz habe sich bewährt. Vereinzelte Vollzugsdefizite in den Bundesländern rechtfertigten noch keine Reform, sagt Borchert, der die Interessen von rund 300 000 Jägern in Deutschland vertritt.

Hinter der Jagdlobby steckt eine gewaltige gesellschaftliche Kraft. Über Jahrhunderte war die Jagd ein Privileg des Adels, bis 1848 die Bauern das Recht zu jagen erstritten. Das führte in den folgenden Jahren zu einer drastischen Reduzierung des Wildbestands. Aus dieser Zeit stammen "wunderbare Waldbestände", von denen Forstexperten heute schwärmen. 1907 erließ Kaiser Wilhelm II. eine erste preußische Jagdordnung, die auch dem Landvolk die Möglichkeit zum Jagen ließ. Mit dem Reichsjagdgesetz von 1934 stoppte der nationalsozialistische Reichsforst- und Jägermeister Hermann Göring die Bauernjagd. Seither stiegen die Wildbestände in deutschen Wäldern kontinuierlich an.

Das seit 1952 gültige Bundesjagdgesetz baut in wesentlichen Zügen auf dem Reichsjagdgesetz auf. "Die Jagdpraxis verfolgt bis heute das Interesse, jagdliche Privilegien zu schützen und Wildbestände nach Trophäengesichtspunkten heranzuhegen", heißt es in einem jagdpolitischen Grundsatzpapier des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu). Vor allem Naturschutzverbände unterstützen die rot-grünen Reformpläne. Sie beklagen seit Jahren den hohen Wildbesatz in deutschen Wäldern. Er führt zu erheblichen Verbissschäden, die eine natürliche Verjüngung des Waldes nahezu unmöglich machen. Um die jungen Baumtriebe vor Rehen und Hirschen zu schützen, mussten daher schon Zehntausende Kilometer Schutzzäune errichtet werden.

"Ziel ist es, eine naturnahe Waldwirtschaft zu ermöglichen", sagt Staatssekretär Matthias Berninger (Grüne), im Künast-Ministerium zuständig für die Vorbereitungen zur Reform des Jagdrechts.

"Wir wollen mehr Freiheiten schaffen, die Jagd ökologischer auszurichten." Um dabei nicht auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen zu sein, sollen keine Details, sondern einige wenige grundsätzliche Punkte des Gesetzes neu geregelt werden. So wird diskutiert, die Wildfütterung im Winter einzustellen. Aus Gründen des Tierschutzes soll die Fallenjagd abgeschafft und der Abschuss von Hunden und Katzen verboten werden. Jäger sollen in regelmäßigen Abständen ihre Schießfähigkeiten nachweisen. Die Ausweisung von Jagdpachten soll sich künftig weniger an Größenvorschriften, sondern mehr an zusammenhängenden Lebensräumen orientieren. Die Rechte der Waldbesitzer gegenüber den Jagdpächtern sollen gestärkt, die Aufstellung von Abschussplänen erleichtert und die Jagdzeiten für bestimmte Wildarten verändert werden.

"Das Verhältnis zwischen Wald und Wild muss stimmen", sagt die Präsidentin des Ökologischen Jagdverbands Elisabeth Emmert, die für 1400 Mitglieder spricht. Emmert kritisiert vor allem die einseitige Hege des Schalenwilds durch die Jäger. Die derzeit in Deutschland praktizierte Jagd werde den Forderungen nach Erhalt der biologischen Vielfalt nicht gerecht. Sie verlangt von den Jägern, sich den politischen und gesellschaftlichen Ansprüchen zu stellen. Spätestens seit Horst Stern 1972 im Fernsehen seine "Bemerkungen über den Rothirsch" machte, stehen Deutschlands Jäger immer wieder in der Kritik der Naturschützer.

30 Prozent der Fläche Deutschlands sind bewaldet. Davon sind rund Drittel Staatswälder; zwei Drittel sind private und kommunale Wälder, die zum größten Teil verpachtet werden. "In vielen Revieren muss mehr und professioneller geschossen werden", fordert Peter Wagner, Jäger aus einem norddeutschen Hegering. Wer die festgelegten Abschusszahlen nicht erfüllt, sollte eine Strafe zahlen müssen. Eine solche Regelung würde zumindest in privaten Jagdgenossenschaften automatisch zu einem dringend notwendigen Generationswechsel führen. "Die Erfüllung der Abschusspläne ist oft harte körperliche Arbeit", sagt Georg Sperber, pensionierter Förster im bayerischen Ebrach.

Doch Jäger gehen nicht allein zum Schießen in den Wald. "Jeder Jäger ist auch ein Naturschützer", versichert DJV-Präsident Borchert und warnt davor, bedrohte Wildarten wie Rebhühner oder Auerwild aus dem Jagdrecht herauszunehmen. Die Jäger würden sich dann weniger um die Hege dieser Tiere kümmern, und die Bedrohung der Arten würde noch zunehmen.

So entschieden Borchert die Reform des Bundesjagdgesetzes ablehnt, so vehement streitet er für den Erhalt der bundesweiten Rahmengesetzgebung.

Artikel erschienen am 6. Okt 2003

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