Katzenhilfe Norderstedt e.V.
   

Kratzer im Autolack

Katzen liegen bekanntlich gern auf Autodächern und Motorhauben. Bei etwaigen Kratzern im Lack muß der Katzenhalter dennoch nicht haften. In einer Expertise stellten Kfz-Lack-Gutachter fest, daß Katzenkrallen nicht von einer Konsistenz sind, die eine Autooberfläche beschädigen könne. Ein verklagter Katzenbesitzer wurde daraufhin freigesprochen.
Amtsgericht Oberhausen, AZ 34 C 157/93.

 
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