|
Kratzer im Autolack
Katzen liegen bekanntlich gern auf Autodächern und Motorhauben. Bei etwaigen Kratzern im Lack muß der Katzenhalter dennoch nicht haften. In einer Expertise stellten Kfz-Lack-Gutachter fest, daß Katzenkrallen nicht von einer Konsistenz sind, die eine Autooberfläche beschädigen könne. Ein verklagter Katzenbesitzer wurde daraufhin freigesprochen.
Amtsgericht Oberhausen, AZ 34 C 157/93.
|